Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma schöndenker OG

1. Geltung

1.1. Die Firma schöndenker OG – im Folgenden als schöndenker/n bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der schöndenker ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so. berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksam Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der schöndenker bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der schöndenker sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei schöndenker gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags der schöndenker zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die schöndenker zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungs- Pflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des
Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen der schöndenker sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde wird die schöndenker unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die schöndenker haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die schöndenker wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die schöndenker schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1. Die schöndenker ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren (»Besorgungsgehilfe«).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Es gelten immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der beauftragten Zulieferanten – auch, wenn die Abwicklungsarbeiten über die schöndenker an den Auftraggeber weiterverrechnet werden sollten. Es ist der volle Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen, eine Verkürzung des Rechnungsbetrages ist erst dann zulässig, sobald eine Gutschrift des Zulieferanten bei uns eingelangt ist; sollte die Rechnung bereits überwiesen sein, erstatten wir den Differenzbetrag zurück.

4.3. Die schöndenker wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die schöndenker bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er die schöndenker eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die schöndenker.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der schöndenker.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der schöndenker – entbinden die schöndenker jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rrücktritt vom Vertrag

Die schöndenker ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn – die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; – berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der schöndenker weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der schöndenker eine taugliche Sicherheit leistet.

7. Honorar

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der schöndenker für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die schöndenker ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2. Alle Leistungen der schöndenker, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der schöndenker erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen der schöndenker werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der schöndenker.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die schöndenker sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der schöndenker aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der schöndenker schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9.Eigentums und Urheberrecht

9.1. Alle Leistungen der schöndenker, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, elektronische Daten), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der schöndenker und können von den schöndenkern jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der schöndenker jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der schöndenker setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von den schöndenker dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der schöndenker, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der schöndenker, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der schöndenker und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.3. Für die Nutzung von Leistungen der schöndenker, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der schöndenker erforderlich. Dafür stehten den schöndenkern und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.4. Für die Nutzung von Leistungen der schöndenker bzw. von Werbemitteln, für welche die schöndenker konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der schöndenker notwendig.

9.6. Der Kunde haftet den schöndenkern für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

9.7. Verlangt der Kunde offene Daten wird ein Aufschlag von 100% auf das veranschlagte Honorar für Grafik und Reinzeichnung verrechnet.

10. Haftung
Die schöndenker haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11. Gewärleistung und Schadenersatz

11.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die schöndenker schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die schöndenker zu.

11.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der schöndenker alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die schöndenker ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die schöndenker mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist

11.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der schöndenker ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

11.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der schöndenker beruhen. Entgangener Gewinn bzw. Deckungsbeitrag kann nicht eingefordert werden.

11.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

11.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der schöndenker ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort ist der Sitz der schöndenker.

13.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der schöndenker und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der schöndenker örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

 

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